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Notbetreuung und neue Hygienemaßnahmen für Schulen

Durch die Pandemie des Coronavirus sind für viele Leute die Arbeitsplätze gestrichen. Jedoch können nicht alle ihre Posten verlassen, wie Krankenschwestern, Ärzte, Hebammen, Rechtsanwälte, Polizisten, die Feuerwehr, Mitarbeiter der Gebäudereinigung und weitere wichtige Berufstätige. Durch die Schließung der Schulen, Kitas und Betreuungen sind Kinder 24 Stunden zuhause. Kinder die aus einem Elternhaus kommen wo beide Elternpaare arbeiten und auch in der Berufsgruppe vertreten sind, die noch aktiv sind, können die Kinder nicht alleine zuhause bleiben.

Die NRW-Landesregierung hat eine neue Liste mit Berufsgruppen zusammengestellt, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in der Kita oder Tagespflege sowie für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 beantragen können. Ab dem 23. April können die Kinder zur Notbetreuung gehen bis die Schulen ab Mai wiedereröffnet werden.

Nach den Osterferien werden schrittweise die Schulen wiedereröffnet. Die Hygienemaßnahmen müssen daher verschärft werden da die Kinder schnell angesteckt werden können falls es nicht gründlich und desinfizierend gereinigt wird somit können wir die Pandemie nicht besiegen. Viele Parteien sind nicht einverstanden mit der Entscheidung des Schulministeriums die Schulen zu öffnen. Sie sagen es sei fahrlässig, weil der Infektionsschutz nicht gesichert sei.

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